Was ist eine....
Berufsbetreuung - Unter Berufsbetreuung ist eine gesetzliche Vertretung oder Betreuung für volljährigen Menschen mit gesundheitlicher Beinträchtigung zu verstehen. Berufsbetreuung werden von selbständigen Betreuern geführt, welche von dem zuständigen Amtsgericht bestellt werden.
Gesetzliche Betreuung - Die gesetzliche Betreuung ist eine vom zuständigen Betreuungsgericht am jeweiliegn Amtsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung in Rechtsangelegenheiten, welche auch dann zum Tragen kommt, wenn der Betreute geschäftsfähig ist. Es geht darum, das Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in unserer Gesellschaft nicht schlechter gestellt weden sollen, wie Menschen ohne Beeinträchtigung. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein Selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Vorausetzungen einer gesetzlichen Betreuung sind im § 1896 BGB geregelt.
Eine Berufsbetreuung bzw. gesetzliche Betreuung ist von einer sozialen Betreuung abzugrenzen.
Eine Berufsbetreuung ist eine Vertretung des Betroffenen in Rechtsangelegenheiten, welche durch das Gericht in Aufgabenkreise unterteilt wurde. Die Berufsbetreuung hat nicht die Aufgabe, selber zu pflegen oder sozial zu betreuen. Vielmehr sollen entsprechenden Hilfe organisiert werden.
Dazu ist es notwenidg mit Einrichtungen, wie Pflegedienste, Pflegeheime, Häusliche Dienste ,den zuständigen Behörden und Werkstätten, sowie anderen Einrichtungen gut zusammen zu arbeiten.